Neue Beitragsstruktur ab 2026

 

Ein zentrales Thema der Mitgliederversammlung 2025 war die Neugestaltung der Mitgliedsbeiträge. Die beschlossene Erhöhung ist nicht vorrangig aufgrund der Inflation, sondern insbesondere wegen der erheblich gestiegenen Sportstättennutzungsgebühren, die ab September 2025 sogar noch verdoppelt werden, notwendig. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wird neben der Anpassung des Mitgliedsbeitrages das Beitragssystem um eine dritte Säule erweitert:

 

  1. Mtgliedsbeitrag (Grundbeitrag) 
  2. Spartenbeitrag 1 (sportartspezifisch)
  3. Spartenbeitrag 2 (abhängig von der Sportstättennutzung)

 

Diese neue Struktur soll eine faire und zukunftsfähige Finanzierung sicherstellen. Für weitere Informationen bitte auf "mehr lesen" klicken.

 


 

Die 3-Säulen-Struktur

 

 

 

1. Grundbeitrag

 

Festlegung durch die Mitgliederversammlung (MV)

 

Deckung der Grundkosten und solidarische Teil-Finanzierung Miete

 

 

 

2. Spartenbeitrag 1 (sportartspezifisch)

 

Festlegung durch den Vorstand in Absprache mit den Spartenleitern

 

Sportartabhängige Kostenbeteiligung

 

 

 

3. Spartenbeitrag 2 (sportstättenbezogen)

 

Festlegung durch den Vorstand 

 

Mietumlage zur Deckung nicht abgedeckter Mietkosten

 

Jährliche Festlegung

 

 

Mit der Mitgliederversammlung am 20.05.2025 wurde der Mitgliedsbeitrag (Grundbeitrag) ab 01.01.2026 durch Abstimmung der Mitgliederversammlung wie folgt festgelegt:

 


 

 

 

Bisher

ab 01.01.2026

Kind

60 €

96 €

Erwachsene

75 €

112 €

 

 

Download
gesonderte Liste Spartenbeitrag 1 (sportartspezifisch) Stand 01.06.2025
gesonderte Liste Stand 6-2025.pdf
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KONTAKT: 

Grube 51B, 82377 PENZBERG, Tel. 08856/93092

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GESCHÄFTSSTELLE:

Grube 51B,  82377 PENZBERG

(rechts vom "ehemaligen" Lidl)

BÜROZEITEN: Mo 18.00 - 20.00 Uhr, Di 9.00 -14.30 Uhr, Mi 9.30 - 15.30 Uhr

in den Ferien nur nach Rücksprache