
Ein zentrales Thema der Mitgliederversammlung 2025 war die Neugestaltung der Mitgliedsbeiträge. Die beschlossene Erhöhung ist nicht vorrangig aufgrund der Inflation, sondern insbesondere wegen der erheblich gestiegenen Sportstättennutzungsgebühren, die ab September 2025 sogar noch verdoppelt werden, notwendig. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wird neben der Anpassung des Mitgliedsbeitrages das Beitragssystem um eine dritte Säule erweitert:
- Mtgliedsbeitrag (Grundbeitrag)
- Spartenbeitrag 1 (sportartspezifisch)
- Spartenbeitrag 2 (abhängig von der Sportstättennutzung)
Diese neue Struktur soll eine faire und zukunftsfähige Finanzierung sicherstellen. Für weitere Informationen bitte auf "mehr lesen" klicken.
Die 3-Säulen-Struktur
1. Grundbeitrag
2. Spartenbeitrag 1 (sportartspezifisch)
3. Spartenbeitrag 2 (sportstättenbezogen)
Mit der Mitgliederversammlung am 20.05.2025 wurde der Mitgliedsbeitrag (Grundbeitrag) ab 01.01.2026 durch Abstimmung der Mitgliederversammlung wie folgt festgelegt:
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Bisher |
ab 01.01.2026 |
Kind |
60 € |
96 € |
Erwachsene |
75 € |
112 € |